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AKTUELLES


Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ternick und Collegen feiert ihr 25- jähriges Jubiläum

Gegründet wurde die Sozietät im Jahr 1990 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ternick in Berlin, nachdem dieser 1987 an der Humboldt-Universität Berlin promovierte. Aller Anfang ist schwer! Ein (Neu-) Anfang war es in dieser Zeit für viele Menschen nach der Wende. Dr. Ternick bearbeitete die verschiedensten Rechtsfragen.

Daneben betreut Dr. Ternick bis heute Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts und Grundstücksrecht sowie Mietrecht.

Im Jahr 1994 trat Rechtsanwältin Katrin Schriever-Töpfer in die Kanzlei ein. 2002 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Rechtsanwältin Schriever-Töpfer besitzt nicht nur umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht, sondern u.a. auch im Erbrecht und Arzthaftungsrecht.

1995 zog die Kanzlei in das erzgebirgische Eibenstock und befindet sich seit 2012 in der Villa am Platz des Friedens.

Im Jahr 2003 trat der Sohn des Kanzleigründers, Oliver Ternick, in die Kanzlei ein. Mit Verleihung des Titels „Fachanwalt“ setzte die Kanzlei „Dr. Ternick und Collegen“ 2010 einen weiteren Schwerpunkt, im Strafrecht.

Insgesamt kann die Kanzlei auf 25 Jahre Berufserfahrung zurückgreifen, in welcher diese ca. 17.000 Mandate geführt hat.

Das Jubiläum wurde im Rahmen einer Vernissage am 27.05.2015 mit vielen Gästen in den Räumen der Kanzlei gefeiert. Die Gäste konnten einen Eindruck von den Bildern der Künstlerin Kerstin Lungmuss aus Schwarzenberg unter der Prämisse „Vom Jetzt fasziniert…“ erhalten. Insbesondere das Werk „Küss mich“ hat umfassende Kontroversen ausgelöst.

Zeitgleich wurde die Veranstaltung genutzt, um die neue Kollegin in der Sozietät, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Ernst vorzustellen, welche ab dem 01.06.2015 die Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, aber auch des Versicherungsrechts berät.

4 Rechtsanwälte und 3 weitere Angestellte sind aktuell in den verschiedenen Spezialgebieten der Kanzlei tätig. Diese Spezialisierung sorgt dafür, dass gerade hier im ländlichen Raum eine umfassende und kompetente Beratung der Mandanten möglich ist.

Die Kanzlei bedankt sich ganz herzlich bei allen Mandanten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern für das bisherige erfolgreiche und vertrauensvolle Miteinander!




Hinweise zum Datenschutz












Möglichkeit zur Mietminderung bei Flächenabweichung einer Wohnung

BGH, Urteil VIII ZR 209/10

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 2.3.2011 entschieden, dass der Mieter einer möblierten Wohnung bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche, die Miete mindern kann. Für unmöblierte Wohnungen gilt dies ebenso, wie der BGH bereits in einer früheren Entscheidung feststellte.


"Verkehrszeichen, die durch Bewuchs nicht mehr erkennbar sind, entfalten keine Rechtswirkung"

Das OLG Hamm hat durch Beschluss vom 30.09.2010 entschieden, dass Verkehrszeichen nur dann verbindlich sind, wenn diese erkennbar sind. In dem entschiedenen Fall wandte sich der Betroffene gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h. Da das Verkehrszeichen durch Bewuchs verdeckt war, entfaltete es nach Auffassung des OLG Hamm jedoch keine Rechtswirkung. Daher verblieb letztlich nur der Geschwindigkeitsverstoß durch die Überschreitung der in Orten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h somit eine Überschreitung von lediglich 20 Km/h.


Rechtsprechung: DSL-Internet kann wegen Umzug in "Versorgungsloch" nicht gekündigt werden

BGH, Urteil III ZR 57/10

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11.11.2010 entschieden, dass der Vertrag über einen DSL-Anschluss von dem Nutzer nicht gekündigt werden kann, wenn er aufgrund eines Umzugs in ein Gebiet, an dem kein DSL-Empfang aufgrund fehlenden Versorgungsnetzes besteht, seinen DSL-Anschluss nicht nutzen kann. Die mangelnde Nutzbarkeit des DSL-Anschlusses unterliegt ausschließlich der Risikosphäre des Nutzers.