Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe soll Parteien die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um einen Prozess zu führen. Sie deckt die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung ab.
Entsprechende Vordrucke auf Gewährung von Proesskostenhilfe erhalten Sie direkt von uns.
Wir prüfen ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, helfen Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge und reichen diese bei Gericht für Sie ein.
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